Auch unser REDSTAR ist nun erfolgreich von einem Prüfingenieur mit einem Gutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer ausgezeichnet worden.
Schon letzte Woche hätte es soweit sein sollen. Doch die mit diesem Gutachten verbundene Hauptuntersuchung ergab, dass die Bremsen an der Hinterachse viel zu unterschiedlich wirkten - der Unterschied von 40% war nicht akzeptabel.
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