Montag, 9. Juli 2012

Probleme mit dem Reißverschluss (das Gerichtsverfahren)

Animation: Internet
Nur zur Erinnerung:

während einer Schulungsfahrt auf der Autobahn A1 in der Nähe von Osnabrück wurden wir im November letzten Jahres in eine wüste Rangelei mit einem LKW der Iserlohner Spedition Schlüter verwickelt.
Österreichisches Verkehrszeichen, das sich mit dem Reißverschluss beschäftigt
§7 StVO: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).“
... was gibt's denn da nicht zu kapieren?
Trotz dieser eindeutigen Rechtsgrundlage ist jedem Autofahrer folgende Situation bekannt: ein Fahrstreifen wird gesperrt, es kommt also zu einer Verengung. Statt den Verkehr jedoch artig durch das Reißverschlussverfahren auf den verbleibenden Fahrstreifen zusammenlaufen zu lassen, ärgern sich rechtsunkundige Verkehrsteilnehmer immer wieder darüber, dass in einem solchen Fall bis direkt vor die Verengung gefahren werden muß

Trotz ihrer klaren gesetzlichen Pflicht, empfinden sie diesen Vorgang, den links Vorbeifahrenden (rechtlich also richtig Handelnden) vor der Engstelle einscheren zu lassen, als Vordrängeln. Deshalb versuchen sie dies z.B. durch mittiges Fahren auf zwei Fahrstreifen zu verhindern. Dabei kommt es, wie in unserem Fall, oft zu ziemlich grotestker Selbstjustiz.

Glücklicherweise war dabei im November niemand zu Schaden gekommen.
Amtsgericht Osnabrück    Foto: Internet
Nun standen sich die Beteiligten in dieser Strafsache vor dem Amtsgericht Osnabrück gegenüber. Der wegen Nötigung angeklagte polnische LKW-Fahrer Andrzej Z. ließ sich von seinem Rechtsanwalt verteidigen. Als Zeugen wurden meine ehemalige Fahrschülerin Nadine A. (inzwischen längst im Besitz ihres Führerscheins) und ich, als ihr Fahrlehrer, zur wahrheitlichen Aussage vor den Richter geladen.
Richter und Angeklagter

Bevor wir Zeugen nacheinander in den Gerichtsaal gebeten wurden, hatte der Angeklagte wohl schon klein beigegeben. Lediglich beim Tathergang und dem Grund gab es noch offene Fragen.

In meiner Zeugenanhörung musste ich zunächst das ganze Geschehen nochmals aus meiner Sicht schildern. Die von mir damals erstellten Handy-Fotos waren dabei wichtige Beweise und wurden direkt stehend am Tisch des Richters im Beisein der Staatsanwältin, des Angeklagten, seiner Verteidigung und mir - später auch der zweiten Zeugin - diskutiert.
Der Angeklagte bzw. sein Verteidiger behauptete, ein vor ihm fahrendes Fahrzeug habe immer wieder abrupt gebremst, sei dann aber wieder weiter gefahren. Deshalb habe er es (und auch uns) schließlich auf dem - mit Pylonen abgesperrten - linken Fahrstreifen der Autobahn überholt. Dieser Schilderung widersprachen wir Zeugen jedoch - da war kein Auto!

Ein Grund für das absichtliche Blockieren aller Fahrstreifen nach dem Überholvorgang des LKW, schien damals wie eine Racheaktion. Dem Fahrer missfiel ja offensichtlich, dass viele PKW bis zur Engstelle der Autobahn an ihm vorbeifuhren um sich dort dann einzuordnen - was ihn letztendlich länger warten ließ. Warum ließ er diesen Frust dann aber speziell uns spüren? Diese Frage konnte nicht eindeutig geklärt werden.
... so war's!
  
Unstrittig war, dass der Fahrer des LKW mit seinem Fahrzeug weder auf den mittleren noch auf den abgesperrten linken Fahrstreifen gehörte. Seine seltsamen Blockierungs-, Überhol- und Verstellvorgänge konnten von ihm/seiner Verteidigung zudem nicht sauber entkräftet werden. Außerdem verfügte er bereits über mehrere Einträge im Verkehrszentralregister (Flensburg): da ging es beispielsweise um einen LKW-Auffahrunfall infolge fehlender Verkehrsbeobachtung beim Überholen oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40km/h innerorts - und noch einiges mehr.
Richter und Staatsanwalt einigten sich deshalb auf die Einstellung des Verfahrens bei einer Strafe von 400,- EUR (zugunsten des Osnabrücker Fördervereins Mukoviszidose e.V.) und unter der Auflage, dass diese innerhalb von drei Monaten gezahlt werde - anderenfalls würde das Gericht ein Urteil sprechen.
Tücken der Technik?     Foto: Internet




Und die Moral von der Geschicht?

... mal wieder ist ein Mann an einem Reissverschluß gescheitert. Dabei ist diese Erfindung von 1851 doch eigentlich ganz einfach zu verstehen. Die Menschheit beschäftigt sich inzwischen mit viel komplizierteren Dingen. Europa bastelt z.B. EURO-Rettungsschirme, die ESA vertritt Europa im All, man kann mit Sonne Strom machen, deutsche Ingenieure haben es sogar geschafft, dass Autos selbstständig einparken oder beim Fahren in der Kolonne genügend Abstand halten.

Aber das Reissverschlußverfahren bleibt ein Buch mit sieben Siegeln ... ts ts ts ts ts ...
Das Wunderwerk!?     Foto: Internet
So ein Reißverschluss ist jedem Mann im Weg    Foto: Internet

4 Kommentare:

  1. Wohl wahr, habe mich am Wochenende bei zähen Verkehr wieder an militanten Rechtsüberholern erfreut. Wehe du lässt die dann vorne nicht rein. Und mit meinem 500 bin ich dann oft Opfer. Hatte keine Lust den Dritten nacheinander reinzulassen. Kleines Auto wird gerne anvisiert und (fast) weggeschubst.

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  2. Die Erfahrung, dass man als Schwächerer bewusst "untergebuttert" wird, mache ich als Fahrschule auch täglich. Deshalb habe ich beispielsweise kein magnetisches Fahrschulschild mehr AUF dem Autodach (nur noch ein kleines an der Heckklappe). Zu oft kam es nämlich vor, dass eigentlich Wartepflichtige erkannten, dass hier eine Fahrschule unterwegs ist. Sie fuhren trotzdem los, weil sie einfach davon aus gingen, dass der Schwächere schon bremsen wird, wenn's nicht passen sollte.

    Der deutsche Straßenverkehr ist weit weg von einem Miteinander. Fahrzeuggröße und Motorleistung bestimmen, was wann wie gemacht wird. Dieses Verhalten ist ein Spiegel der Gesellschaft.

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  3. Ich zitiere mal §666 meiner persönlichen StVo... "Einfach in die Fresse hauen"... Wirkt Wunder! ;)

    P.s... Das war natürlich nicht exakt 101% ernst gemeint.

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  4. Intelligenter Beitrag - gut gemacht !
    Bei Ihnen lernen die Fahrschüler wohl was !
    Herzliche Grüße
    ACE-INFOPUNKT ACE-KREIS Westküste

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